Besonders stolz sind evangelische Christen auf ihre durchgehend demokratische Struktur, von der Pfarrgemeinde bis zum Bischof. So muss man für jedes Amt gewählt werden, zu jedem geistlichen Amt gibt es ein weltliches - angefangen von PfarrerIn und KuratorIn bis zu Bischof/Bischöfin und Landeskirchenkurator/Landeskirchenkuratorin.
Eine kurze Übersicht über den Aufbau der Evangelischen Kirche A.B.
Im Idealfall wählt die Pfarrgemeinde ihren Pfarrer/Pfarrerin. Bei nur einer Bewerbung kann der Pfarrer/die Pfarrerin auch durch die Gemeindevertretung bestellt werden. Der Wahl muss eine Ausschreibung der Pfarrstelle durch das Presbyterium vorausgehen.
Die Pfarrgemeinde wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder der Gemeindevertretung, diese wiederum wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Presbyteriums, das Presbyterium wählt aus seiner Mitte die Ämter: Kurator/in, Schatzmeister/in, Schriftführer/in. Kurator/in und Pfarrer/in leiten gemeinsam die Pfarrgemeinde, vertreten sie nach innen und außen.
Die nächste Ebene ist die Superintendentialgemeinde, zu der jede Pfarrgemeinde einer Region gehört. In der Steiermark sind es derzeit 33. Jede Pfarrgemeinde entsendet in die Superintendentialversammlung zwei Delegierte, die Pfarrerin/den Pfarrer von Amts wegen und eine weltliche Vertretung, meist die Kuratorin/den Kurator. Die Superintendentialversammlung tagt zweimal im Jahr, ihr gehören neben den Delegierten aus den Pfarrgemeinden auch Vertreter der verschiedenen Werke (etwa Evangelische Jugend, Bildungswerk etc.) und die Vertreter der ReligionslehrerInnen, als auch der Schulamtsleiter und die Fachinspektorin an.
Diese Superintendentialversammlung wählt den/die Superintendent/in und den/die Superintendentialkurator/in.
Ebenso wählt die Superintendentialversammlung aus ihrer Mitte den Superintendentialausschuss. Ihm gehören von Amts wegen der Superintendent und die Superintendentialkuratorin an, die anderen Mitglieder werden gewählt, in der Steiermark sind es die drei SeniorInnen (Vertreter des Superintendenten) und drei weltliche VertreterInnen, Schulamtsleiter, Fachinspektorin und Finanzbeauftragte sind kooptiert.
Die nächste Ebene ist die Gesamtgemeinde. Das Vertretungsgremium ist die Synode. Die Steiermark ist hier durch sechs Delegierte vertreten. Superintendent und Superintendentialkuratorin von Amts wegen, vier weitere Delegierte (zwei geistliche und zwei weltliche) sind von der Superintendentialversammlung gewählt. Die Synode wählt den Synodenpräsidenten (weltlich), den Bischof und den Landeskirchenkurator (weltlich) sowie die weltlichen und geistlichen Oberkirchenräte.
Ihr ‚Presbyterium’ ist der Synodalausschuss, der von jeweils zwei Delegierten der Diözesen (meistens Superintendent und Superintendentialkurator), dem Synodenpräsidenten, dem Bischof und den Oberkirchenräten besetzt ist. Die Gesamtkirche nach innen und nach außen vertreten der Bischof und der Landeskurator, bzw. der Synodenpräsident.
Außer dem Bischof (12 Jahre) sind alle für sechs Jahre gewählt.
Alle Delegierten, sowohl auf der untersten als auch auf der obersten Ebene, haben bei Abstimmungen nur eine Stimme. Sämtliche Ämter können selbstverständlich auch von Frauen ausgefüllt werden.
Peter Lintner