Die konfessionsverbindende Ehe, früher „Mischehe“ genannt, kann für das Ehepaar eine große Chance bedeuten, vom großen spirituellen Reichtum der beiden Konfessionen zu profitieren. Wenn man die gemeinsame Herausforderung einer bewußt gelebten konfessionsverbindenden Ehe annimmt, wird man ständig angeregt, die eigene Konfession und die Konfession des Partners zu hinterfragen und zu diskutieren, ohne aber die eigene konfessionelle Identität aufgeben zu müssen.
Kirchliche Trauung für konfessionsverbindende Brautpaare:
In Österreich haben die Evangelische Kirche und die Römisch-katholische Kirche vereinbart, wie eine Trauung zwischen bekenntnisverschiedenen Partnern gestaltet werden kann. In diesem Punkt arbeiten die beiden Kirchen nirgendwo sonst in Europa so eng zusammen.
Die möglichen Formen einer kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Brautpaare sind:
1. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in)
2. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in) unter Mitwirkung eines
katholischen Priesters oder Diakons.
3. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon unter Mitwirkung eines (einer)
evangelischen Pfarrers (Pfarrerin).
4. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon.
Für die Gestaltung eines verbindend-konfessionellen Trauungsgottesdienstes gibt es verschiedene Vorschläge für den liturgischen Ablauf, siehe: „Gemeinsame Handreichung für Trauungen konfessionsverschiedener Paare“. Wichtig für das Gelingen ist es, ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit den beiden Zelebranten zu führen. Die Seelsorger aus beiden Kirchen sind dazu gerne bereit. Selbstverständlich kann sich das Brautpaar ganz persönlich in die Gestaltung Ihres Trauungsgottesdienstes einbringen. z.B. durch Auswahl von Liedern, Texten und Musikstücken, die z.B. von Freunden und Familienmitgliedern gestaltet werden.
Die gemeinsame Feier des Heiligen Abendmahles besonders im Trauungsgottesdienst wäre ein schönes Zeichen der Verbundenheit mit Christus, ist aber infolge der konfessionell gemischten Hochzeitsgäste und der unterschiedlichen Auffassung von Eucharistie der beiden Konfessionen schwierig durchzuführen. Eine Konzelebration der Eucharistie (Gemeinsame Feier des Hl. Abendmahles mit beiden Seelsorgern) ist nicht möglich.
Wenn die Trauung von einem (einer) evangelischen Pfarrer(in) vorgenommen wird, so ist – auch wenn ein katholischer Priester oder Diakon mitwirkt – für den katholischen Partner die Dispens von der Verpflichtung auf die katholische Form der Eheschließung erforderlich. Sie wird vom zuständigen Bischof gegeben. Über die Pfarre, die für den Wohnsitz des katholischen Teiles zuständig ist, kann diese Genehmigung beantragt werden.
Kindererziehung:
Bezüglich der Kindererziehung hat im Falle einer katholischen Trauung mit oder ohne evangelischer Mitwirkung nur der römisch- katholische Partner folgende Erklärung schriftlich abzugeben: „Ich will in meiner Ehe am katholischen Glauben festhalten. Ich erkenne an, dass mein Glaube von mir verlangt, mich für die Taufe und Erziehung unserer Kinder in der katholischen Kirche einzusetzen. Ich werde mich bemühen, dem zu entsprechen unter Rücksichtnahme auf das Gewissen meines Partners.“
Es ist nicht erforderlich, dass der evangelische Partner gegenüber der katholischen Kirche ein schriftliches oder mündliches Versprechen hinsichtlich Kindererziehung abgibt.
Die Evangelische Kirche strebt natürlich an, dass die Kinder nach Möglichkeit evangelisch erzogen werden, verlangt aber vom Brautpaar bzw. vom evangelischen Partner keinerlei Verpflichtungserklärungen.
Das Paar kann allein, unabhängig und nur auf Grund seines Gewissens entscheiden, in welcher Konfession die Kinder erzogen werden sollen. Es ist z.B. auch möglich, die Kinder in unterschiedlichen Konfessionen zu erziehen.
Ehevorbereitung für verbindend konfessionelle Brautpaare:
Die Evangelische Superintendentur Steiermark veranstaltet gemeinsam mit dem Familienreferat der Diözese Graz- Seckau Ehevorbereitungsseminare speziell für verbindend konfessionelle Brautpaare in der Erlöserkirche in Graz- Liebenau unter der Leitung eines verbindend konfessionellen Ehepaares
Termine: 19.2.2011 von 9 – 17 Uhr und 2.4.2011 von 9 – 17 Uhr in der TG Liebenau, Anmeldungen: an arch.rapposch@aon.at oder Tel.+Fax: 0316/32 37 23 (Gerhard und Michaela Rapposch)
Ehebegleitung für konfessionsverbindende Ehepaare:
Die „ARGE ÖKUMENE“ ist eine überkonfessionelle Gemeinschaft von konfessionsverbindenden Ehepaaren, Familien und von der Situation Betroffener, die Interesse und Bedürfnis nach gelebter Ökumene haben.
Informationen zu Veranstaltungen und Aktivitäten unter arge.oekumene.at
Weitere Informationen:
www.EHEonline.at
www.wirheiraten.at
www.ehevorbereitung.at
www.kirchenweb.at
www.evang.at
Gerhard Rapposch