Beispiele

Beispiel 1


beide Ehepartner sind evangelisch, der Mann ist Angestellter und Alleinverdiener (mtl. € 1.651,48 brutto), die Frau ist ohne Einkommen (Hausfrau), das Paar hat eine Tochter (Schülerin)

Berechnung für den Mann (die Frau ist beitragsfrei):

Bem. LSt. mtl. 1.353,06  
x 12 = 16.236,72  
abzüglich Alleinverdiener - 1.000,00  
abzüglich 1 Kind - 1.450,00  
   
 
Beitragsgrundlage    13.786,72  
x 1,5 % = 206,80  
abzüglich allg. Absetzbetrag - 44,00  
   
 
Kirchenbeitrag 162,80  
+ z. B. 20 % Gemeindeumlage + 32,56  
   
 
Jahres-Vorschreibung 195,36  

d. s. € 16,28 monatlich

     

 

Beispiel 2: Drittel- oder Partnerberechnung


konfessionsverbindende Ehe; die evangelische Frau ist ohne Einkommen (Hausfrau), der Mann ist röm.-kath. und Alleinverdiener (Einkommen lt. ESt-Bescheid € 23.490,00), das Paar hat zwei Kinder (Student und Angestellte)

Drittelberechnung für die Frau:

Einkommen Mann! 23.490,00  
abzüglich Alleinverdiener - 1.000,00  
abzüglich 1 Kind - 1.450,00  
   
 
Beitragsgrundlage 21.040,00  
1/3 von € 21.040,00 = 7.013,33  
x 1,5 % = 105,20  
abzüglich allg. Absetzbetrag - 22,00  
   
 
Kirchenbeitrag 83,20  
+ z. B. 20 % Gemeindeumlage + 16,64  
   
 
Jahres-Vorschreibung 99,84  

d. s. € 8,32 monatlich

     

 

Beispiel 3: mit Kirchenbeitrag des Partners


konfessionsverbindende Ehe; der Mann ist evangelisch, Arbeiter (mtl. € 1.096,25 netto) und Alleinverdiener, die Frau ist röm.-kath. und ohne Einkommen (ihr Kirchenbeitrag beträgt € 19,00), monatliche Kreditrate fürs Haus (€ 236,18), zwei minderjährige Kinder

LSt. lfd. mtl. 1.145,01  
steuerpfl. Jahreseinkommen 13.740,12  
abzüglich Alleinverdiener - 1.000,00  
abzüglich 2 Kinder - 2.900,00  
max. Freibetrag Kredit/Jahr * - 2.200,00  
   
 
Beitragsgrundlage 7.640,12  
x 1,5 % = 114,60  
abzüglich allg. Absetzbetrag - 44,00  
abzüglich KB vom Partner  - 19,00  ** max. € 35,30
   
 
Kirchenbeitrag 51,60  
+ z. B. 20 % Gemeindeumlage + 10,32  
   
 
Jahres-Vorschreibung 61,92  

d. s. € 5,16 monatlich

     

 

* von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

** der Kirchenbeitrag (€ 114,60 - € 44,00 = € 70,60) kann um maximal 50 % reduziert
werden, d. h. der maximale Kirchenbeitrag des Partners, der hier berücksichtigt werden
könnte, beträgt € 35,30 – es kann daher der ganze Beitrag des Partners in Höhe von
€ 19,00 abgezogen werden