| Absetzbetrag für Alleinverdiener bzw. Alleinerhalter |
€ 1.000,00 |
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Absetzbetrag für ein Kind,
für das Familienbeihilfe bezogen wird
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€ 1.450,00 |
| Absetzbetrag für ein behindertes Kind |
€ 2.900,00 |
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Viele Gemeinden gewähren zudem Freibeträge für
- Wohnraumschaffung (Kredite)
- private Zusatzversicherungen (LV, KV, UV, PV)
- Invalidität
- Pflegekosten
- Unterhalt
bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
Höhere Freibeträge können in Ausnahmefällen schriftlich beantragt und genehmigt werden.
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Nehmen Sie mit Ihrer zuständigen Beitragsstelle Kontakt auf und belegen Sie Einkommen und finanzielle Belastungen (Kredite, Versicherungen, etc).
Da sich diese Freibeträge ändern können - auch zu Ihrem Vorteil - sind sie in vielen Gemeinden alle drei Jahre neu zu belegen. Informieren Sie sich!
Energiekosten, Miete, Bausparverträge, Leasingverträge für Kfz u. ä. können jedoch nicht berücksichtigt werden.