Mögliche Absetz- und Freibeträge

Absetzbetrag für Alleinverdiener bzw. Alleinerhalter € 1.000,00

Absetzbetrag für ein Kind,
für das Familienbeihilfe bezogen wird

€ 1.450,00
Absetzbetrag für ein behindertes Kind € 2.900,00

Viele Gemeinden gewähren zudem Freibeträge für

  • Wohnraumschaffung (Kredite)
  • private Zusatzversicherungen (LV, KV, UV, PV)
  • Invalidität
  • Pflegekosten
  • Unterhalt

bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist.

Höhere Freibeträge können in Ausnahmefällen schriftlich beantragt und genehmigt werden.

 
 

Nehmen Sie mit Ihrer zuständigen Beitragsstelle Kontakt auf und belegen Sie Einkommen und finanzielle Belastungen (Kredite, Versicherungen, etc).
Da sich diese Freibeträge ändern können - auch zu Ihrem Vorteil - sind sie in vielen Gemeinden alle drei Jahre neu zu belegen. Informieren Sie sich!
Energiekosten, Miete, Bausparverträge, Leasingverträge für Kfz u. ä. können jedoch nicht berücksichtigt werden.