Steuerpflichtiges Jahreseinkommen (mehr...) € Evangelischer Ehepartner ist ohne eigenes Einkommen (nur bei einer konfessionsverbindenden Ehe; bitte geben Sie oben das Einkommen Ihres nicht evang. Ehepartners an) Alleinverdiener Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 davon behindert 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Freibeträge (mehr...) € Kirchenbeitrag des nicht evangelischen Ehepartners (nur anerkannte Religionsgemeinschaften; der Kirchenbeitrag des evang. Alleinverdieners kann um max. 50 % gesenkt werden) € Absetzbarkeit: Kirchenbeiträge sind derzeit bis jährlich € 200,00 als Sonderausgaben absetzbar. Grundsätzlich gilt: Mehr Informationen erhalten Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Kirchenbeitragsstelle.
Absetzbarkeit: Kirchenbeiträge sind derzeit bis jährlich € 200,00 als Sonderausgaben absetzbar.
Grundsätzlich gilt: Mehr Informationen erhalten Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Kirchenbeitragsstelle.