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Steuerpflichtiges Jahreseinkommen (mehr...)
 

Evangelischer Ehepartner ist ohne eigenes Einkommen

(nur bei einer konfessionsverbindenden Ehe; bitte geben
Sie oben das Einkommen Ihres nicht evang. Ehepartners an)
 
Alleinverdiener  
Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird  
davon behindert  
Freibeträge (mehr...)
 
Kirchenbeitrag des nicht evangelischen Ehepartners
(nur anerkannte Religionsgemeinschaften; der Kirchenbeitrag des
evang. Alleinverdieners kann um max. 50 % gesenkt werden)
 


Absetzbarkeit:
Kirchenbeiträge sind derzeit bis jährlich € 200,00 als Sonderausgaben absetzbar.

Grundsätzlich gilt:
Mehr Informationen erhalten Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Kirchenbeitragsstelle.