Taufe - Abendmahlzulassung - Konfirmation

1.  Taufe

Das Sakrament der Taufe ist für die gesamte Christenheit grundlegend – und ist zwischen den verschiedenen christlichen Konfessionen auch immer außer Streit gestellt gewesen. Die Taufe eines Menschen im Namen des drei-einigen Gottes geschieht zwar jeweils in der Gemeinschaft einer konkreten Kirche bzw. Konfession - und begründet die Zugehörigkeit zu dieser - sie wird aber unter den christlichen Kirchen gegenseitig voll anerkannt. Sie braucht etwa im Fall eines Konfessionswechsels nicht wiederholt zu werden. Dementsprechend gibt es auch im Vollzug keine wesentlichen Unterschiede.

Zentrale Rolle spielt das Symbol des Wassers, das ja seit Alters her als Quelle des Lebens angesehen wird; das Fließen des Taufwassers unterstreicht diese Symbolik noch zusätzlich. Ursprünglich aber war auch der Vorgang des Unter- und Wieder-Auf-Tauchens von großer Bedeutung: Als Symbol für den Beginn eines neuen Lebens in Christus. Nur wenige wissen heute noch, dass die Worte taufen und tauchen sprachlich miteinander verwandt sind (übrigens nicht nur im Deutschen, sondern in vielen Sprachen der Welt).

Die Taufe ist das Sakrament der bedingungslosen und voraussetzungslosen Liebe Gottes. Darum konnte sich in den meisten christlichen Kirchen auch der Usus der Kindertaufe mehr und mehr durchsetzen: Weil auf diese Weise zum Ausdruck kommt, dass der Mensch keine Vorleistungen erbringen muss, um von Gott geliebt und angenommen zu werden. Selbstverständlich können Menschen aber in jedem Alter getauft werden.

Die Taufkerze ist später als ergänzendes Symbol dazu gekommen: Das Licht der Liebe Gottes, das fortan dem getauften Menschen leuchten – aber von diesem auch hinaus in die Welt getragen und an andere Menschen weitergegeben werden – soll. Der ursprüngliche Ort der Taufe war die Osternacht; deshalb wird gerne die Taufkerze an der Osterkerze (oder Altarkerze) entzündet. Wenn an einer Tauffeier andere, bereits getaufte Kinder teilnehmen, ist es schön, wenn diese zur Erinnerung und Erneuerung ihre eigenen Taufkerzen wieder mitbringen.

In den letzten Jahren erfreut sich die Gestaltung von Tauffeiern zunehmend einer großen Kreativität und einer besonderen Sorgfalt. Unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes gefeiert wird (hier kommt der Gemeinschaftsaspekt besonders zum Tragen) oder als eigener kleiner Taufgottesdienst begangen wird: Immer öfter beteiligen sich die Eltern und Paten sowie auch andere Angehörige aktiv an der Gestaltung, indem sie z.B. für das Kind selbst Fürbitten formulieren oder Segenswünsche sprechen, indem sie die Texte für Lesungen und Lieder auswählen...

Die übliche Grundordnung einer evangelischen Tauffeier besteht aus der Eingangsliturgie mit Gebet und Lesung, einer kurzen Predigt, dem Glaubensbekenntnis, den Tauffragen an Eltern und Paten, der eigentlichen Taufhandlung, dem Entzünden der Taufkerze, den Fürbitten und dem Segen. Ergänzend dazu ist vor allem musikalisch vieles möglich. Bei den Tauffragen verpflichten sich Eltern und Paten dazu, ihr Kind im Geiste Jesu Christi zu erziehen. Aus diesem Grund kann das Patenamt nur von Personen ausgeübt werden, die einer christlichen Kirche angehören (muss aber nicht die Evangelische sein). Und aus ökumenischer Rücksichtnahme sollte zumindest einer der beiden Elternteile evangelisch sein.

Taufen sind nach Absprache selbstverständlich in jeder evangelischen Pfarrkirche möglich, jedoch müssen sie immer auch in den Büchern des jeweiligen Wohnsitzpfarramtes vermerkt werden, damit man etwa Jahrzehnte später noch rekonstruieren kann, woher man ein Duplikat des Taufscheins bekommt. Das Wohnsitzpfarramt ist daher immer das erst-zuständige Pfarramt und erteilt ggf. für die Taufe in einer anderen Kirche die Delegation. Das gilt auch, wenn sog. Haustaufen im privaten Raum gefeiert werden.

2.  Abendmahlszulassung

Seit kurzem sind in der Evangelischen Kirche grundsätzlich alle Getauften zur Teilnahme an der Feier des Hl. Abendmahles eingeladen und zugelassen. Es gibt also keine Altersbeschränkung mehr, auch Kinder, die mit ihren Eltern den Gottesdienst besuchen, sind am Tisch des Herrn willkommen („kinderoffenes Abendmahl“). Das entspricht etwa auch der Regelung in den Orthodoxen Kirchen. Daher aber gibt es in der Evangelischen Kirche kein eigenes Erstkommunions-Fest. Wohl aber werden für Kinder im Volksschulalter (in manchen Gemeinden auch schon früher) immer wieder feierliche Tauf-Erinnerungs-Gottesdienste angeboten.

Mit der Formulierung, dass in der Evangelischen Kirche alle Getauften zur Mitfeier am Tisch des Herrn eingeladen sind, wird auch deutlich, dass von evangelischer Seite aus Angehörige anderer christlichen Kirchen ebenfalls herzlich willkommen sind – wissend und respektierend, dass dies vom Selbstverständnis mancher anderer Kirchen her nicht immer möglich ist.

3.  Konfirmation

In der Konfirmation wird dem heranwachsenden jungen Menschen noch einmal in besonderer Weise der Segen Gottes zugesprochen. Im Wort  Konfirmation steckt wie im Wort Firmung das Lateinische Wort firmare drin, was so viel wie stärken oder bestärken heißt. Dem Fest der Konfirmation geht ein einjähriger Kurs voraus, in dem sich junge Menschen in der Konfirmandengruppe auf altersgemäße Form mit den Grundfragen des Lebens und des christlichen Glaubens auseinandersetzen. Der Kurs ist auch als eine intensive Zeit des Kennenlernens verschiedenster kirchlicher Aktivitäten und Einrichtungen gedacht. Es zeigt sich, dass viele junge Leute dieses eine Jahr der Konfirmandenzeit im Rückblick oft als sehr prägend für sich selbst einstufen. Das Fest der Konfirmation hat im Leben evangelischer ChristInnen generell einen hohen Stellenwert.

Die Evangelische Kirche legt Wert darauf, dass eine Entscheidung für – oder auch gegen – die Konfirmation von den jungen Menschen eigenverantwortlich getroffen und nicht von den Eltern diktiert wird. Geht es doch mit der Konfirmation auch um ein eigenes Ja zum christlichen Glauben. Aus diesem Grund kann die Konfirmation frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, jenem Zeitpunkt, in dem nach österreichischem Recht die Religionsmündigkeit erreicht wird.

Heinz Liebeg