Die evangelische Trauung

Was bedeutet es, kirchlich zu heiraten?

Niemand ist heute aus „moralischen“ Gründen mehr genötigt, eine Ehe einzugehen. Dadurch hat die Hochzeit eine andere Qualität bekommen als früher. Sie ist nun ein bewussterer Schritt.

Am Anfang existiert für Liebende meist nur die Gegenwart. Irgendwann aber kommt in einer Beziehung auch die Perspektive der Zukunft in den Blick. Wenn in einem Paar der Wunsch wächst, Freud und Leid langfristig miteinander zu teilen, ggf. eine Familie zu gründen, und wenn sich die beiden sogar vorstellen können, miteinander alt zu werden..., dann ist wohl der Zeitpunkt gekommen, um in aller Form auch öffentlich zueinander „Ja“ zu sagen.

Für die Evangelische Kirche ist der rechtsverbindlich-gültige Akt der Eheschließung die Trauung am Standesamt. Doch erst die kirchliche Feier danach füllt den nüchternen „Vertrag“ mit konkretem spirituellem Inhalt. Vor allem zwei Momente sind dabei von großer Bedeutung:

  • Das Paar erbittet mit der kirchlichen Trauung die Hilfe Gottes für die Zukunft und wird ganz persönlich für seinen gemeinsamen Lebensweg gesegnet.
     
  • Die beiden versprechen einander, dass sie in Liebe und Respekt miteinander umgehen („Ich will dich lieben, achten und ehren...“) und dass sie bereit sind, mit Gottes Hilfe tatsächlich durch dick und dünn miteinander zu gehen („...und in Treue zu dir stehen in guten wie in schweren Tagen“)

Beides ist keine absolute Garantie für das Gelingen der Ehe. Aber es ist ein tragfähiges Fundament, das nicht mehr täglich neu hinterfragt zu werden braucht, sondern auf dem sich mit viel Kreativität nun an der Beziehung gut weiterbauen lässt.

Was ist zu tun, um die Trauung in die Wege zu leiten?

Vor allem ist wichtig, so früh wie möglich einen Termin in der Kirche zu reservieren und auch mit der betreffenden Pfarrerin bzw. mit dem betreffenden Pfarrer den Termin abzusprechen. Grundsätzlich zuständig ist zunächst einmal jenes Pfarramt, in dessen Bereich einer der beiden (evangelischen) Partner seinen Wohnsitz hat.

Wird eine andere Kirche gewählt oder ein anderer als der zuständige Pfarrer gewünscht, muss trotzdem vom Wohnsitzpfarramt eine sogenannte „Delegation“ eingeholt werden. – Mit dem trauenden Pfarrer (der trauenden Pfarrerin) wird dann der Termin für ein Traugespräch vereinbart, das üblicherweise vier bis sechs Wochen vor der Hochzeit stattfindet. Dabei kann der genaue Ablauf der Trauung besprochen werden.  Für das Traugespräch sollten Sie sich zwei bis drei Stunden Zeit nehmen. Einen eigenen „Ehe-Vorbereitungs-Kurs“ gibt es bei rein evangelischen Trauungen derzeit nicht.

Welche Dokumente werden benötigt?

Zum Traugespräch bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: Geburtsurkunden, Taufscheine, ggf. Delegation des Wohnsitz-Pfarramtes, Zeit und Ort der standesamtlichen Eheschließung sowie die Personaldaten der Trauzeugen.

Der Trauungs-Gottesdienst

Jeder Trauungs-Gottesdienst beinhaltet als wesentliche Elemente auf jeden Fall folgende fünf Teile:

  • Eingangsteil (Begrüßung und Gebet)
  • Lesung und Predigt
  • Eigentlicher Trauritus (Treueversprechen, Ringwechsel und Segen des Brautpaares)
  • Fürbitten
  • Allgemeiner Segen

Natürlich gehört üblicher Weise Musik zwischen den einzelnen Elementen dazu, nach evangelischer Tradition wird oft auch gesungen. Bei einzelnen Teilen (etwa bei der Lesung oder den Fürbitten) können gerne auch weitere Personen mitwirken wie z.B. die Trauzeugen, Geschwister, Eltern oder Freunde. – Gelegentlich werden darüber hinaus mehrere biblische Lesungen, noch andere literarische Texte oder weitere Symbolhandlungen (wie z.B. das Entzünden einer Traukerze) eingeplant.

Miteinander das Heilige Abendmahl zu feiern, um die Verbindung mit Christus zu vertiefen, ist unter praktizierenden Christen ebenfalls ein schönes Zeichen; in der Praxis allerdings gestaltet sich dies in Österreich meist als schwierig, da es diesbezüglich unter den verschiedenen christlichen Konfessionen noch keine Übereinstimmung gibt und Hochzeitsgesellschaften in der Regel ja konfessionell sehr bunt gemischt sind.

Einer der Partner ist nicht evangelisch – was nun?

Für eine evangelische Trauung ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner der Evangelischen Kirche angehört. Ist der andere Partner konfessionslos oder Angehöriger einer anderen (nicht-christlichen) Religion, ist die evangelische Trauung nur möglich, wenn sich der nicht-evangelische Partner ausdrücklich mit der kirchlichen Trauung einverstanden erklärt; niemand kann und darf gegen seinen Willen dazu gezwungen werden. – Gehört der nicht-evangelische Partner aber einer anderen christlichen (z.B. der Katholischen) Kirche an, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Trauung unter Mitwirkung von Geistlichen beider Kirchen (in diesem Fall ist zu entscheiden, ob die Trauung grundsätzlich nach evangelischem oder nach katholischem Ritus vollzogen werden soll; für beide Formen gibt es seit mehreren Jahrzehnten verbindliche Vorlagen)
  • Rein evangelische Trauung mit Dispens des Ordinariates der Römisch-Katholischen Kirche (die Trauung wird damit auch als katholisch „gültig“ anerkannt)
  • Rein evangelische Trauung ohne Dispens (die Ehe wird in diesem Fall von der Katholischen nicht als gültig anerkannt)

Im Einzelfall können gegebenenfalls noch manche Details zu klären sein, bitte tun Sie das im persönlichen Gespräch; alle Eventualitäten hier anzuführen, würde zu weit führen. Für gemischt-konfessionelle Brautpaare werden in der Steiermark fallweise eigene Begegnungs-Wochenenden angeboten. - Ähnlich verhält es sich mit Angehörigen der Anglikanischen Kirche; mit den Orthodoxen Kirchen sind Übereinkünfte in Vorbereitung, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Geltung.


Können Geschiedene nochmals kirchlich heiraten?

In allen christlichen Kirchen gilt die Ehe als lebenslange, unauflösliche Verbindung („...bis der Tod uns scheidet“ bzw. „...solange du lebst“). - Doch ist es nun einmal Realität, dass Ehen auch scheitern können. Sehr oft übrigens an einer zu hohen Erwartungshaltung gegenüber dem Partner. Am Zerbrechen einer Ehe ist also selten nur einer allein „schuld“, meist bringen sich die beiden Partner gegenseitig in eine immer auswegloser werdende Situation. Professionelle Hilfe durch Eheberater oder Seelsorger, rechtzeitig in Anspruch genommen, kann mitunter erstaunliche Einsichten zu Tage fördern und in einer scheinbar verfahrenen Situation wieder neue Impulse geben. – Wie damit umzugehen ist, wenn eine Ehe endgültig gescheitert ist, darin unterscheiden sich die verschiedenen Kirchen allerdings erheblich.

Nach evangelischem Verständnis kann jede Schuld vergeben werden und soll jeder, der schuldig geworden ist, auch die Chance zu einem Neuanfang erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es daher möglich, dass auch Geschiedene wieder kirchlich heiraten können. Dies ist allerdings weder ein Automatismus, noch ein „einklagbares Recht“, sondern der seelsorgerlichen Entscheidung der Pfarrerin bzw. des Pfarrers vorbehalten.

Wolfgang Schneider