Wählen is nix für Gläubige
Demokratie wird sehr groß geschrieben in der Evangelischen Kirche. Dies hat gewichtige Gründe. Jeder Mensch ist ein von Gott gewolltes, einzigartiges Geschöpf, seine Würde ist unantastbar. So fordern die Protestant:innen im Hinblick auf ihre eigene Geschichte Meinungs- und Religionsfreiheit für alle Menschen ein, verurteilen Rassismus und Diskriminierung und die Verächtlichmachung anderer Religionen und Menschen.
Neben dem Engagement für soziale Gerechtigkeit hat der achtsame Umgang mit der Schöpfung einen hohen Stellenwert. In den interreligiösen und interkulturellen Foren sehen Protestant:innen das Sprachrohr für Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, erfüllt.
Demokratie in der Evangelischen Kirche
Besonders stolz sind evangelische Christ:innen auf die durchgehend demokratische Struktur – von der Pfarrgemeinde bis zum Bischof. So muss jeder Mensch für jedes Amt gewählt werden. Zu jedem geistlichen Amt gibt es ein weltliches – angefangen von den Pfarrer:innen und den Kurator:innen. Ebenso stehen Bischöf:innen jeweils ein:e Synodenpräsident:in gleichberechtigt zur Seite.
Wahlen als wichtiges Instrument.
Im Idealfall wählt die Pfarrgemeinde ihre:n Pfarrer:in. Bei nur einer Bewerbung kann die Person auch durch die Gemeindevertretung bestellt werden. Der Wahl muss eine Ausschreibung der Pfarrstelle durch das Presbyterium vorausgehen.
Die Pfarrgemeinde wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder der Gemeindevertretung, diese wiederum wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Presbyteriums – das ist die Kirchenleitung des jeweiligen Ortes. Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte alle weiteren Ämter: Kurator:in, Schatzmeister:in, Schriftführer:in. Die/der Pfarrer:in leitet gemeinsam mit der/dem Kurator:in die Pfarrgemeinde, beide Personen vertreten sie nach innen und außen.
Landesweite Vertretung.
Die nächste Ebene ist die Superintendentialgemeinde, der jede Pfarrgemeinde einer Region angehört. In der Steiermark sind es derzeit 30 Pfarrgemeinden und 5 Tochtergemeinden, die einen Sitz in diesem Kirchengremium haben. Jede Pfarrgemeinde entsendet zwei Delegierte in die Superintendentialversammlung, der/die Pfarrer:in von Amts wegen sowie eine weltliche Vertretung, meist der/die Kurator:in. Die Superintendentialversammlung tagt zweimal jährlich, ihr gehören neben den Delegierten aus den Pfarrgemeinden auch Vertreter:innen der verschiedenen Werke (etwa Evangelische Jugend, Bildungswerk und viele andere) sowie die Vertreter:innen der Religionslehrenden als auch die/der jeweilige Schulamtsleiter:in sowie Fachinspektor:innen an.
Die Superintendentialversammlung wählt den/die Superintendent:in, ebenso die/den Superintendentialkurator:in. Aus dieser Versammlung heraus wird auch ein sogenannter Superintendentialausschuss gebildet. Diesem gehören von Amts wegen die/der Superintendent:in sowie die/der Superintendentialkurator:in an. Alle weiteren Mitglieder werden gewählt, in der Steiermark sind es die drei so genannten Senior:innen (Vertreter:innen der/des Superintendent:in) und drei weltliche Vertreter:innen. Die Schulamtsleitung, das Fachinspektorat und Finanzbeauftragte werden kooptiert.
Bundesweite Vertretung.
Die nächste Ebene ist die Gesamtgemeinde. Das Vertretungsgremium wird Synode genannt. Die Steiermark ist hier durch sechs Delegierte vertreten. Superintendent:in und Superintendentialkurator:in von Amts wegen, vier weitere Delegierte (zwei geistliche und zwei weltliche) sind von der Superintendentialversammlung gewählt. Die Synode wählt die/den Synodenpräsident:in (weltlich), die Bischöfin oder den Bischof sowie die/den Landeskirchenkurator:in (weltlich). Hinzu kommen die weltlichen und geistlichen Oberkirchenräte. Sie alle versammeln sich im Synodalausschuss.
Jeweils eine Stimme.
Alle Delegierten, sowohl auf der untersten als auch auf der obersten Ebene, haben bei Abstimmungen nur eine Stimme. Sämtliche Ämter können selbstverständlich auch von Frauen ausgefüllt werden.
Historisch verankert.
Die politische Verantwortung ist im Sinne Luthers‚ Beruf aller Bürger:innen in der Demokratie. Die politische Verantwortung aller Mitglieder für die Demokratie ist der Dreh- und Angelpunkt des in der Evangelischen Kirche vorhandenen Demokratieverständnisses. Die Mitglieder können sich nicht ihrer eigenen Verantwortung entledigen, indem sie auf die von ihnen Gewählten verweisen. Die Evangelische Kirche bekennt sich auf diesem Hintergrund zu einem Verständnis politischer Verantwortung, das den Respekt denen gegenüber ins Zentrum rückt, denen auf der Basis des allen gemeinsamen „Verständnis zum Ehrenamt“ stellvertretend Verantwortung auf Zeit übertragen wird und die diese besondere Verantwortung zu ihrem Engagement machen.
In der Demokratie ist der primäre Ort, an dem der/die weltliche Würdenträger:in im kirchlichen Leben wahrgenommen wird, die Wahl. Zur verantwortlichen Wahrnehmung dieses Ehrenamtes gehört es, das Wahlverhalten davon bestimmt sein zu lassen, dass die Wähler:innen die Folgen der Wahl zu tragen haben. Auch wer nicht an einer Wahl teilnimmt, ist für die Folgen verantwortlich. Für die Wahlentscheidung ist neben der Berücksichtigung des Eigeninteresses und politisch-programmatischer Gesichtspunkte auch zu bedenken, dass das parlamentarische System insofern funktionsfähig bleibt, als Mehrheitsbildung möglich ist. Es gehört zur Verantwortung der Mitglieder einer demokratischen Kirche, wählen zu gehen.